Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Luzern finden Sie unter www.lu.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch. Urnenöffnungszeiten
Abstimmungs-Sonntag, 09.30 - 10.00 Uhr Urnenstandort
Schalterraum der Gemeindekanzlei Für die Stimmabgabe im Urnenbüro ist der Stimmrechtsausweis mitzubringen. Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
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