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Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Luzern finden Sie unter www.lu.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch.
 
Urnenöffnungszeiten

Abstimmungs-Sonntag, 09.30 - 10.00 Uhr
 
Urnenstandort

Schalterraum der Gemeindekanzlei

Für die Stimmabgabe im Urnenbüro ist der Stimmrechtsausweis mitzubringen.
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
  1. Legen Sie den/die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert. Bei Wahlen kann auch ein vorgedruckter Wahlzettel verwendet werden.
  2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite.
  3. Legen Sie das amtliche Stimmkuvert zusammen mit dem Stimmausrechtsausweis in das Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungs-/Wahlmaterial erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass im Fenster die vorgedruckte Adresse der Gemeindekanzlei erscheint.
  4. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindekanzlei kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben, im Urnenbüro abgegeben oder am Abstimmungssonntag bis spätestens um 10.00 Uhr in den Briefkasten bei der Gemeindekanzlei eingeworfen werden.