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Sonntagsverkauf am 31. Dezember 2023

Sonntagsverkauf am 31. Dezember 2023

Gemäss § 9 Abs. 4 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offenzuhalten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss. Arbeitnehmende dürfen an diesen Sonntagen bewilligungsfrei beschäftigt werden.

Gestützt auf die Nachfrage der Firma Läubli Feuerwerk AG, Aesch, macht der Gemeinderat Aesch von diesem Recht Gebrauch und gestattet die Offenhaltung am Sonntag, 31. Dezember 2023.


Dokument Sonntagsverkauf 31. Dezember 2023 (pdf, 258.6 kB)


Datum der Neuigkeit 18. Nov. 2023