Haupinhalt

Einbürgerungsformular für Ausländer

Die Voraussetzungen, um sich als ausländische Person oder Familie einbürgern zu lassen, sind im eidg. Bürgerrechtsgesetz verankert. Es wird zwischen der ordentlichen Einbürgerung an der Gemeindeversammlung und der erleichterten Einbürgerung (z.B. als ausländischer Ehepartner einer Person mit schweizerischer Staatsangehörigkeit) unterschieden.

Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Formular aus und senden Sie es ab.
Im Feld "Kommentar" ist zwingend anzugeben, ob Sie um eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ersuchen.

Verfahren

Wir werden Ihnen das gewünschte Einbürgerungsgesuch per Post zustellen.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.