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Meldepflicht Mieterwechsel
Meldepflicht der Vermieter bei Mieterwechsel - auch digital möglich
Damit Einwohnerregister korrekt geführt werden können, ist die Einwohnerkontrolle auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und der Vermieterschaft angewiesen. Die dafür notwendigen Meldungen können digital erfasst werden.
Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht mit § 17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Meldungen können auf der Internetseite www.drittmeldung.ch erfasst werden.
https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home
Das Portal dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieter und Mieterinnen durch die Liegenschaftsverwaltungen der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen. Diese Meldungen ersetzen jedoch die Meldepflicht der umziehenden Personen nicht. Die Einwohnerinnen und Einwohner können den Umzug online unter www.eumzug.swiss erfassen.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 917 13 46 | edith.nietlispach@aesch-lu.ch |