Haupinhalt
Baugesuche
Wir prüfen die Vollständigkeit des Baugesuches und leiten das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein:
- die nach Gesetz als angrenzend geltende Grundeigentümer werden mit A-Post plus über das Bauvorhaben orientiert.
- die notwendigen Kantonalen Amtsstellen werden aufgefordert, eine Stellungnahme zum Baugesuch einzureichen.
Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über eine Baubewilligung.
Das Baugesuchsformular steht elektronisch zur Verfügung. Zusätzlich zur Onlineausfüllung müssen 3 Exemplare dem Bauamt Aesch in Papierform abgegeben werden.
Preis
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 041 917 13 46 | brigitte.helfenstein@aesch-lu.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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