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Hund anmelden / abmelden

Hundehalter haben ihre kontrollpflichtigen Hunde (Hunde über 6 Monate) zur Aufnahme in die Hundekontrolle anzumelden.

Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter der Gemeinde Aesch jährlich eine Steuer zu entrichten.

Die Steuer beträgt für einen Hund Fr. 120.--. Erreicht ein Hund das Alter von sechs Monaten nach dem 30. Juni, so ist die halbe Jahressteuer zu entrichten. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer Fr. 40.--.

Ab Anfang 2006 müssen Welpen von einem Tierarzt oder einer Tierärztin
mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank
registriert werden.

Die Halter und Halterinnen von registrierten Hunden müssen der ANIS ihre Adressänderungen und den Namen samt Adresse des neuen Halters melden, wenn sie einen Hund verkaufen oder verschenken. Auch der Tod eines Hundes muss gemeldet werden.

Aktionen
Online


Verantwortliche Person: Cédric Bucher

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