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Interims- / Wochenaufenthaltsausweis

Mit dem Interimsausweis regeln Sie bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes Ihren Wochenaufenthalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden die Steuerpflicht sowie das Stimm- und Wahlrecht verbleiben in Aesch LU.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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