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Fristerstreckung Steuererklärung

Bitte ersuchen Sie rechtzeitig vor Ablauf der ordentlichen Einreichefrist für die Steuererklärung um eine Fristerstreckung, wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, die Steuererklärung termingerecht abzugeben. Das Gesuch haben Sie zu begründen und einen gewünschten Termin anzugeben.

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Verantwortliche Person: Edith Nietlispach
Zuständige Instanz: Steueramt

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