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Einbürgerungsformular für Ausländer

Die Voraussetzungen, um sich als ausländische Person oder Familie einbürgern zu lassen, sind im eidg. Bürgerrechtsgesetz verankert. Es wird zwischen der ordentlichen Einbürgerung an der Gemeindeversammlung und der erleichterten Einbürgerung (z.B. als ausländischer Ehepartner einer Person mit schweizerischer Staatsangehörigkeit) unterschieden.

Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

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Verantwortliche Person: Sandra Schmid

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