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Adressänderung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, ist die neue Adresse der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

Einfach und in wenigen Schritten können Sie Ihren Umzug auch mit eUmzug online melden www.eumzug.swiss

Um eUmzug nutzen zu können, müssen sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten.

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Verantwortliche Person: Edith Nietlispach
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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