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Hinterlegung Testament, Erbvertrag, Ehevertrag


Testamente, Ehe- und Erbverträge können auf dem Teilungsamt gegen Gebühr zur Aufbewahrung im Depot hinterlegt werden. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich hinterlegt werden. Die im Depot hinterlegten Couverts werden bei Todesfall geöffnet. 

Bei Wohnsitzwechsel sind die hinterlegten Dokumente bei der neuen Wohnsitzgemeinde zu deponieren bzw. in jedem Fall beim Teilungsamt zurückzuverlangen. 


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