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06.05.2024 18:33:46


Prämienverbilligung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Schmid, Sandra

Vielen Versicherten machen die hohen Krankenversicherungsprämien zu schaffen. Als Entlastung können Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragt werden.

Eingabeschluss für das kommende Jahr ist jeweils der 31. Oktober.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, welches auf der Seite der AHV Luzern heruntergeladen werden kann.

Gerne gibt Ihnen auch die AHV-Zweigstelle Auskunft und ist bei der Gesuchstellung behilflich.

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