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01.11.2024 01:06:02


Todesfall

Zuständiges Amt: Teilungsamt
Verantwortlich: Troxler, Aurelia

Das Zivilstandsamt am Todesort ist für die Beurkundung des Todes zuständig. Dieses stellt die Kremations- oder Bestattungsbewilligung aufgrund der ärztlichen Todesbescheinigung aus. Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt innert zwei Tagen gemeldet werden.

Stirbt eine Person im Heim, wird die Todesmeldung direkt von der Heimverwaltung vorgenommen. Stirbt eine Person zu Hause, ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus und leitet diese umgehend dem Zivilstandsamt weiter.

Die Angehörigen müssen den Todesfall bei der zuständigen Friedhofverwaltung melden. Falls die Bestattung in Aesch stattfindet, ist die Friedhofverwaltung Aesch zuständig.

Für die Einsargung, die Kremation, die Überführung des Sarges ins Krematorium oder Friedhofkapelle und für weitere Beratung und Unterstützung wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut z.B. Bestattungsdienst Seetal in Hitzkirch, Tel. 041 917 33 44.

Tod eines Angehörigen: Was alles geregelt werden muss

Trotz der Trauer müssen beim Tode eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden:
  • Hausarzt informieren.
Wenn der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim erfolgt, ist Kontakt mit der Heimverwaltung aufzunehmen.
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall ist die Polizei zu informieren (041 917 11 17).

Die Gemeindeverwaltung regelt:
  • Bestattungs- oder Kremationsbewilligung
  • Aufnahme des Sicherungsinventares


Die Angehörigen erledigen:
vor der Bestattung

  • Todesanzeigen in der Zeitung aufgeben
  • Leidzirkulare für die Angehörigen drucken lassen
  • Leidessen organisieren
  • Blumenschmuck bestellen
  • mit dem Sekretariat des Pastoralraum Hitzkirchertal (041 919 69 69) Datum und Uhrzeit für das Sterbegebet, den Abschiedsgottesdienst und den Dreissigsten festlegen
  • zu Hause deponierte letztwillige Verfügung dem Teilungsamt einreichen

nach der Bestattung
  • schriftliche Mitteilung unter Beilage des Todesscheines an Versicherungen, Pensionskasse, Krankenversicherung, Banken, Vermieter, Post, Vereine, militärischen Vorgesetzten etc .
  • Danksagung in der Zeitung publizieren
  • Danksagungskarten verschicken
  • Grabunterhalt regeln (z.B. Vertrag mit Bank/Gärtner oder selber dafür sorgen)

Publikationen

Name Datum Laden
Friedhof Gebührenverordnung 10.12.2020 (pdf, 98.4 kB)
Friedhof Gräberarten 10.12.2020 (pdf, 1987.1 kB)
Friedhofreglement 10.12.2020 (pdf, 149.4 kB)


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