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Steuerauskünfte

Zuständiges Amt: Steueramt
Verantwortlich: Nietlispach, Edith

Dem/der Steuerpfichtigen erteilen wir Steuerauskünfte in eigener Angelegenheit gratis, ebenso involvierten Amtsstellen mit berechtigtem Interesse.

Mit der Steuergesetzrevision 2011
hat der Kantonsrat die gesetzliche
Grundlage für die Einsichtnahme in
Steuerdaten durch Privatpersonen aufgehoben.
Er erachtete die Einsichtnahme
in Steuerdaten vorab aus Gründen
des vermehrten Persönlichkeitsschutzes
als nicht mehr zeitgemäss. Damit entfallen
ab dem 1. Januar 2011 die
öffentlichen Auflagen des Steuerregisters
und Auskunftserteilungen über die
Steuerfaktoren ausserhalb der Registerauflagefrist
durch die Gemeinden.
Anderen Behörden wird jedoch weiterhin
Auskunft gewährt, soweit eine
entsprechende gesetzliche Grundlage
oder eine Ermächtigung des Finanzdepartements
vorliegt.

Preis: nach Gebührentarif


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