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Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Nietlispach, Edith

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 10 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Sie können die Umzugsmeldung auch unter: www.eumzug.swiss mitteilen. Um eUmzug nutzen zu können, müssen sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.

Für ausländische Staatsangehörige ist der Gebrauch von eUmzug nur bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons möglich. In den anderen Fällen hat die Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

Preis: gratis


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