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IDEE SEETAL: Teilrevision des regionalen Entwicklungsplans (REP) IDEE SEETAL betreffend Speziallandwirtschaftszonen für pflanzliche Produktion

26. September 2025

Im Sinne von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern liegt während 30 Tagen, vom 27. September bis 25. Oktober 2025, bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverbands IDEE SEETAL, Hauptstrasse 32, 6280 Hochdorf, sowie in den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden öffentlich auf:

• Teilrevision Anpassung Speziallandwirtschaftszonen
 

Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete können sich zu dieser Vorlage äussern (§ 6 und 13 PBG).

Die Stellungnahmen sind schriftlich, mit Namen und Adresse versehen, bis spätestens 25. Oktober 2025 (Datum des Poststempels) an die Geschäftsstelle des Gemeindeverbands IDEE SEETAL, Hauptstrasse 32, 6280 Hochdorf, einzureichen.