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Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald
Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.
Die Leinenpflicht für Hunde ist in der kantonalen Jagdverordnung verankert und wird kontrolliert. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und gebüsst. Danke, dass Sie Ihren Hund im Wald an die Leine nehmen!
In allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde ganzjährig. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.