Haupinhalt

Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde

Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, insbesondere für:


· die umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene,

· die Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen (auch fürsorgerische Unterbringung),

· die Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen,

· die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen,

· die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge,

· die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern,

· die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern,

· die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen,

· die Prüfung der Voraussetzungen für Zwangssterilisationen,

· die Prüfung der Voraussetzungen gesetzlicher Massnahmen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen) etc.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01
kesb@zenso.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag-Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr