Haupinhalt
Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
· die umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene,
· die Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen (auch fürsorgerische Unterbringung),
· die Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen,
· die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen,
· die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge,
· die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern,
· die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern,
· die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen,
· die Prüfung der Voraussetzungen für Zwangssterilisationen,
· die Prüfung der Voraussetzungen gesetzlicher Massnahmen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen) etc.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehördeBaldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01
kesb@zenso.ch
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