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Steuerauskünfte

Dem/der Steuerpfichtigen erteilen wir Steuerauskünfte in eigener Angelegenheit gratis, ebenso involvierten Amtsstellen mit berechtigtem Interesse.

Mit der Steuergesetzrevision 2011 hat der Kantonsrat die gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Steuerdaten durch Privatpersonen aufgehoben. Er erachtete die Einsichtnahme in Steuerdaten vorab aus Gründen des vermehrten Persönlichkeitsschutzes als nicht mehr zeitgemäss. Damit entfallen ab dem 1. Januar 2011 die
öffentlichen Auflagen des Steuerregisters und Auskunftserteilungen über die Steuerfaktoren ausserhalb der Registerauflagefrist durch die Gemeinden. Anderen Behörden wird jedoch weiterhin Auskunft gewährt, soweit eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine Ermächtigung des Finanzdepartements vorliegt.

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