Im Kanton Luzern fällt die Stromversorgung in die Kompetenz der Gemeinden. Unsere Gemeinde hat zusammen mit 100 weiteren Luzerner Gemeinden die Aufgabe der Elekrizitätsversorgung an die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) übertragen. In einem Konzessionsvertrag, der durch die Gemeindeversammlung genehmigt wurde, sind 1993 die Bedingungen für diesen Leistungsauftrag für weitere 20 Jahre festgelegt worden. In dem für alle Gemeinden identischen Vertrag verpflichten sich die CKW, das Gemeindegebiet mit elektrischer Energie zu versogen. Anderseits stellt die Gemeinde den öffentlichen Grund und Boden für die Durchleitung des elektrischen Stromes gegen eine Konzessionsgebühr zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den CKW, den Produkten und Angeboten und den Dienstleistungen erhalten Sie auf der Homepage der CKW: www.ckw.ch
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