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Kanton Luzern Rückstufung zu bedingtem Feuerverbot - Waldbrandgefahr erheblich
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt, sie hat sich aber entschärft. Das absolute Feuerverbot im Wald wird aufgehoben und durch ein bedingtes Feuerverbot ersetzt. Feuer werden nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Es ist weiter Vorsicht geboten.
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| MM_Aufhebung_Gesamtbeurteilung4_Wald und Waldesnäh (PDF, 120 kB) | Download | 0 | MM_Aufhebung_Gesamtbeurteilung4_Wald und Waldesnäh |
| Aufhebung_Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald_Sept (PDF, 107 kB) | Download | 1 | Aufhebung_Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald_Sept |