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Absolutes Feuerverbot im und um den Wald sowie Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.
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| Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe |