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Öffentliche Auflage: REP Seetal / Anpassung Speziallandwirtschaftszonen
Der aktuell rechtskräftige regionale Entwicklungsplan (REP) Seetal mit den Ausführungen zu Speziallandwirtschaftszonen im Bild 12 ist veraltet, entspricht nicht mehr den heutigen Erfordernissen und behindert die Landwirtschaft bei innovativen Entwicklungen. Aufgrund diverser Begehren aus der Landwirtschaft hat sich die IDEE SEETAL entschlossen, in diesem Bereich eine Teilrevision des behördenverbindlichen REP vorzunehmen.
Gemäss § 13 PBG sind Regionale Richtpläne während 30 Tagen aufzulegen. Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete können sich zu den Entwürfen äussern.
Die Vorlage wird vom 4. April bis 2. Mai 2026 auf der Geschäftsstelle der Idee Seetal, Hauptstrasse 25a, 6280 Hochdorf, öffentlich aufgelegt. Des Weiteren ist die Vorlage im gleichem Zeitraum in den Verbandsgemeinden der Idee Seetal öffentlich aufzulegen.
Die Dokumente liegen vom 4. April bis am 2. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Aesch öffentlich auf.
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| 2026-04-01 Änderung Speziallandwirtschaftszone (PDF, 1.49 MB) | Download | 0 | 2026-04-01 Änderung Speziallandwirtschaftszone |
| 2026-04-01 Planungsbericht (PDF, 250 kB) | Download | 1 | 2026-04-01 Planungsbericht |
| 2026-04-01 Stellungnahme (PDF, 273 kB) | Download | 2 | 2026-04-01 Stellungnahme |
| 2026-04-01 Vorprüfungsbericht (PDF, 604 kB) | Download | 3 | 2026-04-01 Vorprüfungsbericht |