TodesfallDas Zivilstandsamt am Todesort ist für die Beurkundung des Todes zuständig. Dieses stellt die Kremations- oder Bestattungsbewilligung aufgrund der ärztlichen Todesbescheinigung aus. Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt innert zwei Tagen gemeldet werden. Stirbt eine Person im Heim, wird die Todesmeldung direkt von der Heimverwaltung vorgenommen. Stirbt eine Person zu Hause, ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus und leitet diese umgehend dem Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen den Todesfall bei der zuständigen Friedhofverwaltung melden. Falls die Bestattung in Aesch stattfindet, ist die Friedhofverwaltung Aesch zuständig. Für die Einsargung, die Kremation, die Überführung des Sarges ins Krematorium oder Friedhofkapelle und für weitere Beratung und Unterstützung wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut z.B. Bestattungsdienst Seetal in Hitzkirch, Tel. 041 917 33 44. Tod eines Angehörigen: Was alles geregelt werden muss Trotz der Trauer müssen beim Tode eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden:
Die Gemeindeverwaltung regelt:
Die Angehörigen erledigen: vor der Bestattung
nach der Bestattung
Publikationen
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