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23.04.2024 22:33:44


Sozialversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Schmid, Sandra

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Luzern.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Abrechnungspflichten als Arbeitgeber/in, Selbständigerwerbende/r oder als nichterwerbstätige Person.

Sämtliche Anmeldeformulare für Sozialversicherungsleistungen können bei uns bezogen werden. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen gerne behilflich, beispielsweise um einen AHV-Ausweis zu beantragen oder eine Rentenleistung geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:


  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • GZ (Geburtszulagen)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung des/der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Preis: gratis


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