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29.03.2024 15:36:39


Wirtschaftliche Sozialhilfe

Zuständiges Amt: Sozialamt

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion.

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