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Kehrichtentsorgung

Verantwortlich: Müller, Werner

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall in Kehrrichtsäcken mit den notwendigen Gebührenmarken, welche u.a. auch im Prima Aesch erhältlich sind, bereit.
Es kann auch ein Container mit Wäge-Chip verwendet werden. Den Wäge-Chip können Sie über den Gemeindeverband für Abfallverwertung via deren Website www.gall-lu.ch bestellen. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr.

Weitere Informationen siehe unter: www.gall-lu.ch

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle, Sammelaktionen oder die Sammelstellen der Firma Leisibach Entsorgung AG zur Verfügung.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss nach dem Verursacherprinzip kostendeckend sein. Der Anhang zur Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungs-Reglement gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Jährliche Grundgebühr:
Haushalt: Fr. 65.-
Industrie- oder Gewerbebetrieb: Fr. 100.-

Preis: gemäss Kehrichtreglement


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