Ein Baugesuch ist von einem Liegenschaftsbesitzer dann einzureichen, wenn eine ober- und unterirdische Baute und Anlage errichtet oder geändert werden soll.
Wir prüfen die Vollständigkeit des Baugesuches und leiten das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein:
- die angrenzenden gesetzlichen Grundeigentümer werden mittels eingeschriebenem Brief über das Bauvorhaben orientiert;
- die notwendigen Kantonalen Amtsstellen werden aufgefordert, eine Stellungnahme zum Baugesuch einzureichen.
Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über eine Baubewilligung.
Ab dem 1. Februar 2010 steht neu das elektronische Baugesuchsformular zur Verfügung. Zusätzlich zur Onlieneausfüllung müssen 4 Exemplare dem Bauamt Aesch ausgedruckt abgegeben werden.