BaugesucheEin Baugesuch ist von einem Liegenschaftsbesitzer dann einzureichen, wenn eine ober- und unterirdische Baute und Anlage errichtet oder geändert werden soll.
Wir prüfen die Vollständigkeit des Baugesuches und leiten das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein:
Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über eine Baubewilligung. Ab dem 1. Februar 2010 steht neu das elektronische Baugesuchsformular zur Verfügung. Zusätzlich zur Onlieneausfüllung müssen 4 Exemplare dem Bauamt Aesch ausgedruckt abgegeben werden. Preis: nach kantonalem und kommunalem Tarif Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 139.9 kB).
Publikationen
Links
|