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Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde

Adresse: Baldeggstrasse 20, Postfach 328, 6281 Hochdorf
Telefon: 041 914 62 00
Telefax: 041 914 62 01
E-Mail: kesb@zenso.ch
Homepage: http://www.zenso.ch/kesb
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, insbesondere für:


· die umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene,

· die Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen (auch fürsorgerische Unterbringung),

· die Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen,

· die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen,

· die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge,

· die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern,

· die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern,

· die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen,

· die Prüfung der Voraussetzungen für Zwangssterilisationen,

· die Prüfung der Voraussetzungen gesetzlicher Massnahmen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen) etc.

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