Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, insbesondere für: · die umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene, · die Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen (auch fürsorgerische Unterbringung), · die Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen, · die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen, · die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge, · die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern, · die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern, · die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, · die Prüfung der Voraussetzungen für Zwangssterilisationen, · die Prüfung der Voraussetzungen gesetzlicher Massnahmen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen) etc.
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