Informationen zum Coronavirus - Badi wieder geöffnet - Bitte Abstände einhalten
Ab dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten ÖV eine Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.
Es gelten unter anderem folgende Regeln:
- Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind erlaubt. Der Veranstalter muss aber sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren.
- In Restaurants besteht keine Sitzpflicht mehr
- Die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.
- Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten.
- Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert.
- Es gilt eine Maskentragepflicht im gesamten öffentlichen Verkehr und an Demonstrationen
Der Bundesrat hat zudem die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen.
Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig.
Allgemeine Informationen
Nachfolgend die Hinweise zu den aktuellen Informationen des Bundes sowie die Telefonnummer für dringende Fragen.
Link zu den aktuellen News: www.bag.admin.ch
Infoline: 058 463 00 00
Weitere Informationen seitens Kanton Luzern finden Sie hier: https://www.lu.ch/
Gemeinde Aesch
- Die Gemeinde Aesch setzt die Vorgaben von Bund und Kantonen um.
- Die Pro Senectute Aesch stellt einen Helferdienst für Senioren zur Verfügung. Wenden Sie sich an die Ortsvertreterinnen der Pro Senectute Aesch: Rita Hunziker, Tel. 041 917 37 44 oder Theres Brun, Tel. 041 917 06 01
Datum der Neuigkeit 6. Juli 2020