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11.05.2024 15:06:06
Sonntagsverkauf am 30. Juli 2023
Gemäss § 9 Abs. 4 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offenzuhalten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss. Arbeitnehmende dürfen an diesen Sonntagen bewilligungsfrei beschäftigt werden.
Gestützt auf die Nachfrage der Firma Läubli Feuerwerk AG, Aesch, macht der Gemeinderat Aesch von diesem Recht Gebrauch und gestattet die Offenhaltung am Sonntag, 30. Juli 2023.
Dokument Sonntagsverkauf_30._Juli_2023.pdf (pdf, 258.6 kB)
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